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Panamax Aktiengesellschaft: BaFin untersagt der Guoshi Assets Investment Management Ltd. vorerst die Veröffentlichung des Pflichtangebots – Finanzierungsbestätigung nicht rechtzeitig vorgelegt

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Panamax Aktiengesellschaft: BaFin untersagt der Guoshi Assets Investment Management Ltd. vorerst die Veröffentlichung des Pflichtangebots – Finanzierungsbestätigung nicht rechtzeitig vorgelegt

Frankfurt am Main, den 28. Januar 2014

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat der Guoshi Assets Investment Management Ltd. mit Sitz in Road Town, Tortola, British Virgin Islands, untersagt, ein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG an die Aktionäre der Panamax Aktiengesellschaft auf Grundlage der bei der BaFin eingereichten Angebotsunterlage vom 8. Januar 2014 zu veröffentlichen. Grund für die Untersagungsverfügung der BaFin ist die nicht fristgemäße Einreichung einer Finanzierungsbestätigung sowie eines unterzeichneten Originals der Angebotsunterlage.

Die Guoshi Assets Investment Management Ltd. hatte der Panamax Aktiengesellschaft am 5. Dezember 2013 mitgeteilt, dass sie Stimmrechte in Höhe von ca. 66,62 % an der Panamax Aktiengesellschaft hält, und dementsprechend am 11. Dezember 2013 gem. §§ 35 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 3 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die Panamax Aktiengesellschaft veröffentlicht. Gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG ist die Guoshi Assets Investment Management Ltd. damit verpflichtet, ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Panamax Aktiengesellschaft zum Erwerb aller von den außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien an der Panamax Aktiengesellschaft („Pflichtangebot“) zu veröffentlichen.

Die Guoshi Assets Investment Management Ltd. ist weiterhin zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die außenstehenden Aktionäre der Panamax Aktiengesellschaft auf Grundlage einer neuen Angebotsunterlage nach Freigabe durch die BaFin verpflichtet.

Panamax Aktiengesellschaft
Der Vorstand