Ad-hoc-Mitteilungen

Unser Kontakt

PANDATEL AG i. A.: Festsetzung einer Geldbuse im Rahmen des von der BaFin eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

PANDATEL AG i. A.: Festsetzung einer Geldbuße im Rahmen des von der BaFin eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens

PANDATEL AG i. A. (General Standard – ISIN DE0006916307)
München, 22. Juni 2012.

In dem gegen die PANDATEL AG i.A. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) vor einiger Zeit eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Finanzberichterstattung nach WpHG ist nunmehr ein Bußgeldbescheid gegenüber der Gesellschaft ergangen. Im Rahmen des Bußgeldbescheids wurde eine Geldbuße in Höhe von EUR 37.000,– (zuzüglich Kosten in Höhe von EUR 1.853,50) festgesetzt. Die Gesellschaft prüft derzeit den Bescheid und die Frage der Rechtsmitteleinlegung. Die Zahlung der festgesetzten Geldbuße (samt der Kosten) würde zu einer entsprechenden Erhöhung der Abwicklungskosten bis zur endgültigen Liquidation führen.

Über PANDATEL
Das Unternehmen, mit Sitz in München, wurde 1987 als Pan Dacom Telekommunikation GmbH gegründet. Seit November 1999 ist die Aktiengesellschaft als PANDATEL AG an der Frankfurter Börse notiert. Mehr Informationen unter www.pandatel.de
PANDATEL AG i. A., c/o GCI Management, Brienner Straße 7, 80333 München