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PANDATEL AG i. A.: Verkauf des Körperschaftssteuerguthabens

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
PANDATEL AG i. A.: Verkauf des Körperschaftssteuerguthabens


PANDATEL AG i. A. (General Standard – ISIN DE0006916307) München, 12. Mai 2011.

Die PANDATEL AG i.A. verfügt über ein Körperschaftssteuerguthaben in Höhe von derzeit
TEUR 989, das mit Bescheid des Finanzamtes Hannover-Nord im Jahr 2008 festgesetzt wurde.
Das Körperschaftssteuerguthaben wird in sieben noch verbleibenden jährlichen Raten
ausgezahlt (letzte Rate: September 2017). Das Körperschaftssteuerguthaben weist zum 31.März 2011 einen Buchwert von TEUR 781 aus. Vor dem Hintergrund der Abwicklung strebte die PANDATEL AG i.A. einen Verkauf des Körperschaftssteuerguthabens an.
Mit Kaufvertrag vom 11./12. Mai 2011 hat die PANDATEL AG i.A. das bestehende Körperschaftssteuerguthaben
nunmehr an die DVM Dreyer Ventures & Management GmbH, Salzburg,
veräußert. Der Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Aufsichtsrates
und der Hauptversammlung der PANDATEL AG i.A. Die Zustimmung des Aufsichtsrates
wird voraussichtlich am 13. Mai 2011 erfolgen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft wird
voraussichtlich am 28. Juni 2011 über die Zustimmung zur Veräußerung entscheiden. Der
Kaufvertrag ist somit derzeit noch nicht wirksam.
Der Kaufpreis für das Körperschaftssteuerguthaben beträgt TEUR 750. Unter bestimmten
Voraussetzungen (Reduktion des Körperschaftssteuerguthabens vor Verteilung des Liquidationsüberschusses)
ist eine Kaufpreisreduktion möglich. Der Verkauf erfolgt – soweit zulässig
und vertraglich nicht abweichend geregelt – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Über PANDATEL
Das Unternehmen, mit Sitz in München, wurde 1987 als Pan Dacom Telekommunikation GmbH gegründet. Seit November 1999 ist die Aktiengesellschaft als PANDATEL AG an der Frankfurter Börse notiert. Mehr Informationen unter www.pandatel.de
PANDATEL AG i. A., c/o GCI Management, Brienner Straße 7, 80333 München